Ausschreibung 2024

Im Jahr 2024 findet zum siebenten Mal der Internationale Gesangswettbewerb für Kirchenmusik cantateBach! in Greifswald statt. Der Gesangswettbewerb ist sowohl terminlich als auch organisatorisch mit der 78. Greifswalder Bachwoche verbunden. Die Greifswalder Bachwoche ist das Festival Geistlicher Musik im Norden, das bereits seit 1946 alljährlich in Greifswald stattfindet.
Der I FÖRDERVEREIN I KUNSTUNDKULTUR I HANSESTADT GREIFSWALD I  hat sich 2011 in Absprache mit dem Kuratorium der Greifswalder Bachwoche entschlossen, der "Bachstadt" Greifswald in Gestalt dieses Gesangswettbewerbes eine neue Facette hinzuzufügen. Dabei sollen beide Veranstaltungen sich gegenseitig befruchten. So ist es vorgesehen, dass die Preisträgerinnen und Preisträger des Wettbewerbes bei der Eröffnung der Bachwoche als Solistinnen und Solisten mitwirken. Der Wettbewerb ist ein reiner Gesangswettbewerb.

Alle Sängerinnen und Sänger der Stimmlagen Sopran, Alt, Tenor und Bass, der Jahrgänge 1992 bis 2006 sind herzlich zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen. Ausgenommen sind Preisträgerinnen und Preisträger der bisherigen Internationalen Gesangswettbewerbe cantateBach! in Greifswald.

 

I. Ablauf
Der Wettbewerb besteht aus einer Vorauswahl sowie Haupt- und Finalrunde.

 

1. Vorauswahl
Zusammen mit den Anmeldeformularen ist persönlich eingespieltes Ton- und Bildmaterial einzureichen (keine reine Audioaufnahme!). Als Repertoire werden jeweils ein Rezitativ und eine Arie nach freier Wahl von Johann Sebastian Bach gefordert. Ausgeschlossen ist lediglich das Pflichtrepertoire der Hauptrunde und des Finales. Der Anmeldeschluss (Datum, an dem die Aufnahme inklusive der vollständigen Anmeldeunterlagen beim Veranstalter vorliegen muss) ist der 14.04.2024.

Die Vorauswahlkommission wählt aus allen Bewerberinnen und Bewerbern die Teilnehmenden der Hauptrunde aus. Sie werden bis Mitte Mai benachrichtigt und nach Greifswald eingeladen.

 

2. Hauptrunde
Die Hauptrunde findet am 01.06.2024 von 10.00 Uhr an in Greifswald statt. Austragungsort ist der Dom St. Nikolai. Die Akkreditierung der Teilnehmenden erfolgt bereits am Freitag, dem 31.05.2024 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr. An diesem Tag sind Proben mit den Korrepetitorinnen und Korrepetitoren vorgesehen.

 

In der Hauptrunde sind folgende Werke vorzutragen (moderne Stimmung):

  • Für alle Stimmlagen: Ein Lied aus Schemellis Gesangbuch von Johann Sebastian Bach: 
    „Lasset uns mit Jesu ziehen“ BWV 481 (Strophen 1 und 4 / "Lasset uns mit Jesus leben")

 

Rezitative und Arien aus der Matthäus-Passion BWV 244 von J. S. Bach: 

  • Sopran: Rezitativ Nr. 12 „Wiewohl mein Herz in Tränen schwimmt“ und Arie Nr. 13 „Ich will dir mein Herze schenken“

  • Alt: Rezitativ Nr. 5 „Du lieber Heiland du“ und Arie Nr. 6 „Buß und Reu“

  • Tenor: Rezitativ Nr. 19 „O Schmerz! Hier zittert das gequälte Herz“ und Arie Nr. 20 „Ich will bei meinem Jesu wachen“

  • Bass: Rezitativ Nr. 64 „Am Abend, als es kühle war“ und Arie Nr. 65 „Mache dich, mein Herze, rein“

 

Aus „Elias“ von Felix Mendelssohn Bartholdy:                                                                

  • Sopran:  Nr. 21 „Höre, Israel“ 

  • Alt: Nr. 23 (Königin) und Nr. 31 „Sei stille dem Herrn und warte auf ihn“                                                           

  • Tenor: Nr. 3/4 „Zerreißet eure Herzen“ / „So ihr mich von ganzem Herzen suchet“                                                        

  • Bass: Nr. 26 „Es ist genug“

 

Die Wettbewerbsbeiträge werden von Korrepetitorinnen und Korrepetitoren begleitet, die vom Veranstalter gestellt werden oder auch von den Teilnehmenden mitgebracht werden können (kein Vergütungsanspruch durch den Veranstalter!).

 

3. Finale
Die Finalistinnen und Finalisten werden von der Jury am 01.06.2024 im Anschluss an die Hauptrunde bekannt gegeben. Das Finale findet am 02.06.2024 im Greifswalder Dom St. Nikolai statt. Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr. In dieser Runde werden die Teilnehmenden vom Orchester der Greifswalder Bachwoche begleitet.  Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, am Veranstaltungstag mit dem Orchester zu proben.

Das Repertoire des Finales setzt sich wie folgt zusammen (moderne Stimmung):

 

 

   Arien aus verschiedenen Kantaten von Johann Sebastian Bach:

                                  

  • Sopran:  BWV 132 „Bereitet die Wege, bereitet die Bahn“

  • Alt:  BWV 69 „Meine Seele, komm erzähle“                                                          

  • Tenor: BWV 1 „Unser Mund und Ton der Saiten“                                                                         

  • Bass:  BWV 122 „O Menschen, die ihr täglich sündigt“


Die Preisverleihung erfolgt anschließend vor Ort.

Alle Wettbewerbsrunden sind öffentlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben vor Ort Gelegenheit zum Üben und Einsingen. Der Jury bleibt es vorbehalten, die Darbietung aus zeitlichen Gründen abzubrechen. Der Veranstalter behält sich zumutbare Änderungen in Ablauf und Programm vor. Die Entscheidung der Jury ist verbindlich und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

4. Aufführung mit den Preisträgerinnen und Preisträgern
Am Dienstag, dem 04.06.2024 wird im Rahmen der Bachwoche ein Preisträgerkonzert mit Wettbewerbsrepertoire durchgeführt. Das Konzert beginnt um 20.00 Uhr. Die Preisträgerinnen und Preisträger sind berechtigt aber auch verpflichtet, als Solistinnen und Solisten an diesem Konzert und den dazugehörigen Proben teilzunehmen. Die Gage ist mit der Zahlung des Preisgeldes abgegolten.

 

II. Preise

Für den Wettbewerb werden vier Hauptpreise ausgelobt. Es handelt sich um Geldpreise, wie nachfolgend angegeben:
1. Preis 4000 Euro
2. Preis 3000 Euro
3. Preis 2000 Euro
4. Preis 1000 Euro

Darüber hinaus wird der Sonderpreis des Publikums vergeben.

 

III. Wettbewerbsbedingungen

Die Teilnehmenden erklären sich mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular mit den Wettbewerbsbedingungen einverstanden und erkennen diese als für sie verbindlich an:

1. Anmeldung
Die Anmeldung einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist zu richten an
Organisationsbüro cantateBach!
c/o Greifswalder Bachwoche
Bahnhofsstraße 48/49
D - 17489 Greifswald
Deutschland

 

Die Anmeldegebühr beträgt 40 Euro. Die Anmeldung wird per e-mail bestätigt, wenn die vollständigen Unterlagen, die Aufnahme sowie die Anmeldegebühr eingegangen sind. Unvollständige Bewerbungen oder nicht korrekte Angaben können zum Ausschluss aus dem Wettbewerb führen. Die Anmeldegebühr ist auf das Konto

cantateBach!
Volksbank/ Raiffeisenbank Greifswald
IBAN DE56 1309 1054 0104 8320 35
BIC GENODEF1HST

für den Empfänger kostenfrei bis zum Anmeldeschluss einzuzahlen. Anmeldeschluss ist der 14.04.2024. Maßgeblich ist der Eingang im Organisationsbüro. Es erfolgt keine Erstattung der Anmeldegebühr bei Nichtteilnahme.

 

2. Vorauswahl
Mit der Anmeldung reichen die Bewerberinnen und Bewerber eine persönliche Aufnahme ein. Eine Aufnahmekommission entscheidet über die Zulassung zur Hauptrunde des Wettbewerbs. Die Entscheidung wird den Teilnehmenden bis Mitte Mai 2024 mitgeteilt. Erklärungen oder Erläuterungen werden nicht gegeben. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung des eingereichten Materials.

 

3. Hauptrunde
Die Reihenfolge für die Auftritte der Teilnehmenden wird am ersten Veranstaltungstag festgelegt. Die Teilnehmenden erhalten keine Reisekostenunterstützung.

Allen zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hauptrunde wird die Unterbringung vom 30.05.2024 bis zum 02.06.2024 kostenfrei gewährt.
Die Teilnehmenden am Finale werden kostenfrei bis zum 03.06.2024, die Preisträgerinnen und Preisträger bis zum 05.06.2024 untergebracht. Die entsprechenden Unterkünfte (ggf. privat) werden vom Veranstalter gestellt.

 

4. Bewertung in Hauptrunde und Finale

Es werden folgende Fähigkeiten bewertet:

  • Technisches Können      

  • Musikalische Gestaltung (Rhythmik, Phrasierung, Ausdruck)

  • Stimmqualität

  • Künstlerische Persönlichkeit / Präsenz

  • Jede Fähigkeit wird mit 0 bis 25 Punkten bewertet. Aus der Addition ergibt sich das Gesamtergebnis. Bei Punktgleichheit entscheidet die Jury über die Rangfolge. Den Teilnehmenden wird auf Anfrage die erreichte Punktzahl nach Beendigung des Wettbewerbs mitgeteilt.

 

IV. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen

  • Die Wettbewerbsleitung ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  • Die Nichtteilnahme an den Proben und / oder am Konzert der Preisträgerinnen und Preisträger hat den Verlust des Preises zur Folge.

  • Die Jury behält sich das Recht vor, einen Preis nicht zuzuerkennen oder einen Preis zu teilen. Sollte jemand von den Teilnehmenden mit einem Jurymitglied verwandt sein, bei einem Jurymitglied engagiert oder dessen Schülerin / Schüler sein oder gewesen sein, so enthält sich das entsprechende Jurymitglied der Beurteilung. Teilnehmende, die versuchen, sich mit der Jury persönlich oder durch Dritte in Verbindung zu setzen, werden disqualifiziert. Die Wettbewerbsleitung kann nicht dafür garantieren, dass alle Durchgänge vor der gesamten Jury abgehalten werden. Die Jury ist berechtigt, von den Beiträgen nur Ausschnitte anzuhören.

  • Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, von Rundfunk- und Fernsehstationen den teilweisen oder ganzen Ablauf des Wettbewerbs sowie des Konzerts der Preisträgerinnen und Preisträger aufnehmen und senden zu lassen. Dasselbe gilt für Film-, Audio- und Videoaufnahmen sowie für Aufzeichnungen für das Archiv der Greifswalder Bachwoche oder des veranstaltenden Vereins. Den Teilnehmenden wird hierfür kein Honorar gezahlt. Das gleiche gilt für ein eventuelles live-streaming oder sonstige Sendungen im Internet. Auch zeitversetzte Wiedergaben oder Wiederholungen der Sendungen sind erfasst.


Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit sämtlichen hier dargestellten Maßnahmen einverstanden und räumen ihre sämtlichen im Rahmen des Wettbewerbs entstehenden Rechte (z.B. Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeitsrechte sowie sonstige Rechte) hiermit exklusiv und unbeschränkt dem veranstaltenden Verein und der Greifswalder Bachwoche zur Nutzung und Verwertung in jeglichen Medien ein. Es besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Die Bild- und Fotorechte am Wettbewerb liegen ausschließlich beim veranstaltenden Verein. Bei Zweifelsfällen gilt allein der deutsche Text dieser Wettbewerbsbedingungen als rechtsverbindlich. Der Veranstalter behält sich zumutbare Änderungen in Ablauf und Programm vor.